Das Abfüllen bzw. Verpacken von Arzneimitteln der Human- und Tiermedizin ist mit hohen Ansprüchen und Standards verknüpft. Aus diesem Grund müssen alle Betriebe, in welchen Arzneimittel hergestellt, verpackt, geprüft oder gelagert werden, die GMP-Richtlinien einhalten. Dies unterliegt der Überwachung durch die zuständige Behörde.
Solange der Betrieb die GMP-Richtlinien einhält, bekommt er die „Bestätigung der Übereinstimmung eines Herstellers mit GMP“, die sein „GMP-Zertifikat“ verlängert.
Die PTG-Lohnabfüllung GmbH in Rodgau wurde am 05.11.2021 erneut gem. §64 AMG inspiziert. Das Zertifikat finden Sie im Überblick auf der Seite zu unserer Qualität »
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